Freitag, 25. Mai 2012

Was sind Türen und welche Ausführungen gibt es?

Türen dienen dazu, Innen- und Außenräume gegen andere Räumlichkeiten oder Außenbereiche bei gleichzeitig zu erhaltender Durchgangsmöglichkeit abzugrenzen. Sie können mittels eines Schlosses abgesperrt, und die Räume dadurch unzugänglich gemacht werden.

Fenster sind zwar türähnliche Wandöffnungen, jedoch nicht begehbar. Die so genannte Fenstertüre stellt eine Mischform aus beiden dar. Die Herstellung und der Einbau von Türen muss abhängig vom Einsatzgebiet den Anforderungen baulicher Bestimmungen (z.B. Rauch- und Strahlenschutzverordnungen, Brandschutz- und mechanische Sicherheitsvorschriften, Wärmedämmungs- und Schallschutzkriterien) genügen, die optische Gestaltung unterliegt dem individuellen Geschmack.

Die Einhaltung der oben genannten Bestimmungen kann durch diverse Zusatzmaßnahmen erreicht werden. Mehrere hintereinander eingebaute Türen, dämmende oder isolierende Einlagen im Türblatt oder zusätzliche Abdichtungen zum Türrahmen erfüllen diesen Zweck.

Nach ihrer Bewegungsart unterscheidet man zahlreiche Varianten von Türen. Beispielhaft seien im Folgenden die Anschlagtür, die Schiebetür und die Falttür erläutert.

Anschlagtür:
Die Anschlagtür ist die häufigste Türform. Hierbei ist ein bewegliches Türblatt mit zwei oder mehr Scharnieren (Türbänder) am Türrahmen (Zarge, Türfutter) befestigt.

Schiebetür:
Schiebetüren sind mit Laufschienen an einem Rahmen befestigt. Das Türblatt ist bei dieser Variante aufgehängt oder eingefügt und kann seitlich verschoben werden.

Falttür:
Falttüren bestehen aus flexiblen, in mehrere Teile gegliederten Türflügelstreifen, die sich beim Öffnen aus der Schließebene herausfalten lassen. Im Vehicle Assembly Building sind die mit 139 m Höhe weltweit größten Türen eingebaut.

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