Türen dienen dazu, Innen- und Außenräume gegen andere Räumlichkeiten
oder Außenbereiche bei gleichzeitig zu erhaltender Durchgangsmöglichkeit
abzugrenzen. Sie können mittels eines Schlosses abgesperrt, und die Räume dadurch
unzugänglich gemacht werden.
Fenster sind zwar türähnliche
Wandöffnungen, jedoch nicht begehbar. Die so genannte Fenstertüre stellt
eine Mischform aus beiden dar.
Die Herstellung und der Einbau von Türen muss abhängig vom Einsatzgebiet
den Anforderungen baulicher Bestimmungen (z.B. Rauch- und
Strahlenschutzverordnungen, Brandschutz- und mechanische
Sicherheitsvorschriften, Wärmedämmungs- und Schallschutzkriterien)
genügen, die optische Gestaltung unterliegt dem individuellen Geschmack.
Die Einhaltung der oben genannten Bestimmungen kann durch diverse
Zusatzmaßnahmen erreicht werden. Mehrere hintereinander eingebaute
Türen, dämmende oder isolierende Einlagen im Türblatt oder zusätzliche
Abdichtungen zum Türrahmen erfüllen diesen Zweck.
Nach ihrer Bewegungsart unterscheidet man zahlreiche Varianten von Türen. Beispielhaft seien im Folgenden die Anschlagtür, die Schiebetür und die Falttür erläutert.
Anschlagtür:
Die Anschlagtür ist die häufigste Türform. Hierbei ist ein bewegliches
Türblatt mit zwei oder mehr Scharnieren (Türbänder) am Türrahmen (Zarge,
Türfutter) befestigt.
Schiebetür:
Schiebetüren sind mit Laufschienen an einem Rahmen befestigt. Das
Türblatt ist bei dieser Variante aufgehängt oder eingefügt und kann
seitlich verschoben werden.
Falttür:
Falttüren bestehen aus flexiblen, in mehrere Teile gegliederten
Türflügelstreifen, die sich beim Öffnen aus der Schließebene
herausfalten lassen. Im Vehicle Assembly Building sind die mit 139 m Höhe weltweit größten Türen eingebaut.
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