Freitag, 27. Mai 2011

Wie funktionieren Türschließer?

Türschließer werden in vielen Bereichen des täglichen Lebens verwendet. Sie ermöglichen ein automatisches Zufallen und Schließen der Tür ohne äußere Einwirkung. Bei einfachen Ausführungen wird dieser Effekt dank der Schwerkraft bereits durch das Schrägstellen der Türbänder oder aber das Aufbringen von Führungsbahnen ermöglicht. Da diese Mechanismen jedoch ungedämpft arbeiten, entstehen beim automatischen Schließen der Tür oftmals unangenehme Geräusche, die besonders in einer ruhigen Atmosphäre oftmals als sehr störend empfunden werden. Um einen Türschließer zu dämpfen, wird eine spezielle Hydraulik verarbeitet, die die Energie, die für das Schließen der Tür aufgebracht werden muss, in einer Feder speichert und anschließend dämpfen kann. Durch speziell angebrachte Ventile kann die Geschwindigkeit, in welcher sich eine Tür zu schließen hat, stufenlos selbst bestimmt werden.

Türschließer werden in zwei verschiedenen Ausführungen angeboten. So gibt es die Nockentechnik, auch kurz CAM genannt, oder aber die Zahntriebtechnik, die beide die Normen für ein Bauen ohne Barrieren erfüllen. Dies bedeutet, dass sich die Türen neben der selbstständigen Schließung auch besonders leicht öffnen lassen müssen. Aus diesem Grund verfügen moderne Türschließer über einen Öffnungsmoment von 47 Nm und einem mit 40 Prozent stark abfallenden Öffnungsmoment, sowie einem Türöffnungswinkel, der zwischen 2° und 60° liegt. Durch diesen erhöhten Begehkomfort können Türen auch von Behinderten, Kindern oder aber Senioren sehr einfach geöffnet werden und ermöglichen somit eine barrierefreie Umgebung.

Um Türen permanent offenhalten zu können, werden sogenannte Feststellanlagen eingebaut. Dies ist besonders sinnvoll, wenn es sich beispielsweise um eine Gangtür handelt, die sonst permanent geöffnet werden müsste. Die „Freewing“-Funktion wiederum verharrt beim Öffnen der Tür in ihrem vorgespannten Zustand und ermöglicht somit, dass bei einem erneuten Öffnen der Tür weniger Kraft aufgewandt werden muss. Bricht ein Feuer aus, kann die „Freewing“-Funktion sehr schnell gelöst werden und garantiert somit, dass die Tür im Falle eines Brandes sicher und selbstständig schließt.

Der Einsatz von Türschließern in privaten Räumen ist freiwillig. Bei Türen, die die Anforderungen von Feuer- und Rauchschutz erfüllen müssen, ist er jedoch gesetzliche Pflicht, um sichergehen zu können, dass im Falle eines Brandes die Türen schließen und somit eine weitere Sauerstoffzufuhr unterbinden wird. Türschließer werden deswegen meist in öffentlichen Einrichtungen, wie beispielsweise Kindergärten, Krankenhäuser oder aber Seniorenheime, verwendet. Handelt es sich um Türen mit zwei Flügeln, ist der Einsatz einer Schließfolgeregelung erforderlich. Durch diese wird zuerst der Standflügel und anschließend der Gangflügel geschlossen. Dieses System garantiert, dass die Tür optimal schließen kann und durch einen zuerst einfallenden Gangflügel nicht der Schließmechanismus behindert wird.